Rechtsprechung
   BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,1416
BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87 (https://dejure.org/1987,1416)
BGH, Entscheidung vom 25.02.1987 - 2 StR 29/87 (https://dejure.org/1987,1416)
BGH, Entscheidung vom 25. Februar 1987 - 2 StR 29/87 (https://dejure.org/1987,1416)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1987,1416) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    BAK - Schuldfähigkeit - Affektive Einengung - Gemütsverfassung - Urteil - Voraussetzungen für das Vorliegen einer erheblichen Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1987, 341
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 447/85

    Klassifizierung der Tat im Urteilstenor - Anführung der Tat in der entsprechenden

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87
    Rechnet man nämlich zu Gunsten des Angeklagten von dem durch die Blutentnahme um 6.40 Uhr ermittelten BAK-Wert von 0, 92 Promille mit einem stündlichen Abbauwert von 0, 2 Promille zuzüglich 0, 2 Promille Sicherheitszuschlag auf den Tatzeitpunkt zurück (vgl. BGH DRiZ 1985, 475), so ergibt sich ein Wert, der deutlich über 1, 7 Promille liegt und relativ nahe an die Grenze von 2, 0 Promille heranreicht.
  • BGH, 15.10.1981 - 4 StR 420/81

    Verminderte Schuldfähigkeit auf Grund eines Hangs des Angeklagten zum Voyeurismus

    Auszug aus BGH, 25.02.1987 - 2 StR 29/87
    Jedoch hat es das Tatgericht versäumt, die vom psychiatrischen Sachverständigen Dr. K. festgestellte 'effektive Einengung' des Angeklagten (UA S. 11) aufgrund seiner 'heftigen Gemütsverfassung' (UA S. 12), die ebenfalls für sich alleine noch keine erhebliche Beeinträchtigung seiner strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführte (UA S. 12), zusammen mit seiner Alkoholisierung in einer Gesamtbetrachtung zu würdigen (vgl. BGH Beschluß vom 15. Oktober 1981 - 4 StR 420/81).
  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    Er wird ferner in den Blick zu nehmen haben, ob möglicherweise ein Zusammenwirken mehrerer Ursachen zu einer Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Angeklagten geführt hat (BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 4).
  • BGH, 12.06.2008 - 3 StR 84/08

    Verminderte Schuldfähigkeit (Strafrahmenverschiebung; selbst zu verantwortende

    Vor allem hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht erkennbar die sich aufdrängende Frage geprüft, ob die schwere Persönlichkeitsstörung, die Alkoholisierung und die affektive Aufladung, die nach seiner Überzeugung jeweils für sich betrachtet noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführten, durch ihr Zusammenwirken die Fähigkeit des Angeklagten, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkten (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    c) Zudem hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung die sich aufdrängende Frage nicht in ausreichendem Maße erörtert, ob eine Kombinations- und Wechselwirkung des konsumierten Amphetamins und die Störung der Sexualpräferenz in Form der Pädophilie durch ihr Zusammenwirken die Fähigkeit des Angeklagten, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße eingeschränkt haben (Senat, Beschlüsse vom 25. Februar 1987 - 2 StR 29/87 und vom 14. Oktober 1987 - 2 StR 511/87, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 5).
  • BGH, 17.07.2008 - 3 StR 232/08

    Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; schwere andere seelische

    Zum anderen hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht die sich aufdrängende Frage geprüft, ob die festgestellte Persönlichkeitsstörung, die nach Überzeugung des Landgerichts für sich betrachtet noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführte, möglicherweise im Zusammenwirken mit der Alkoholisierung des Angeklagten bei den Taten dessen Fähigkeit, sich normgerecht zu verhalten im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkte (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5).
  • BGH, 03.09.2004 - 1 StR 359/04

    Totschlag; erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit (erforderliche

    Eine solche Gesamtwürdigung war geboten, weil beide Faktoren im Zusammenwirken hier eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von § 21 StGB bewirkt haben können (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3).
  • BGH, 26.01.2010 - 5 StR 520/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung; Gesamtbetrachtung aller

    a) Das Landgericht hat - sachverständig beraten - zwar eine Störung des Sozialverhaltens des Angeklagten, die hohe Alkoholkonzentration zur Tatzeit und die Provokation durch das Opfer unter den jeweils zutreffenden Eingangsmerkmalen der §§ 20, 21 StGB erörtert, indes die gebotene Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3) unterlassen und zudem die markanten Tatumstände, die eine besonders starke Enthemmung nahe legen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2002 - 5 StR 543/01, insoweit in NStZ-RR 2002, 107 nicht abgedruckt), nicht ersichtlich erwogen.
  • BGH, 31.01.2007 - 5 StR 504/06

    Minder schwerer Fall des Totschlags; verminderte Schuldfähigkeit (tiefgreifende

    Rechtsfehlerhaft ist insbesondere auch unerörtert geblieben, inwieweit sich die alkoholische Enthemmung affektbegünstigend ausgewirkt haben könnte (vgl. hierzu: BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 9, 11; BGH StV 1994, 13).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    d) Zudem hat das Landgericht im Rahmen der erforderlichen Gesamtbetrachtung nicht die Frage erörtert, ob eine Kombinationswirkung des konsumierten Amphetamins mit der narzisstischen Persönlichkeitsstörung die Fähigkeit des Angeklagten, sich in der Tatsituation normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße eingeschränkt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22, juris Rn. 11; Beschluss vom 25. Februar 1987 - 2 StR 29/87 und vom 14. Oktober 1987 - 2 StR 511/87, BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3 und 5).
  • BGH, 23.09.2009 - 5 StR 287/09

    Erheblich verminderte Schuldfähigkeit (Feststellung eines Eingangsmerkmals;

    b) Daneben hat das Landgericht nicht nachvollziehbar erörtert, ob eine Kombinations- und Wechselwirkung des genossenen Alkohols mit den anderen Rauschmitteln oder die Intoxikation und die Persönlichkeitsstörung, die jeweils für sich noch keine erhebliche Beeinträchtigung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit herbeiführten, durch ihr Zusammenwirken die Fähigkeit des Angeklagten, sich normgerecht zu verhalten, im Vergleich zu einem voll schuldfähigen Menschen in erheblichem Maße einschränkten (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3, 5; BGH NStZ 2009, 258).
  • BGH, 08.08.2006 - 5 StR 284/06

    Tiefgreifende Bewusstseinsstörung (Alkohol; sichere Feststellung für die

    Danach bedarf der psychische Zustand des Angeklagten zur Tatzeit insgesamt neuer Bewertung in einer Gesamtbetrachtung (vgl. BGHR StGB § 21 Ursachen, mehrere 3).
  • BGH, 03.07.1991 - 5 StR 209/91

    Anwendung von DDR-Strafrecht (keine Berücksichtigung von politischen

  • BGH, 23.09.2003 - 4 StR 272/03

    Besondere Erörterungspflicht beim Zusammentreffen mehrerer die Schuldfähigkeit

  • BGH, 12.08.1997 - 1 StR 348/97

    Tötung eines 12jährigen Mädchens bei Bad Liebenzell muß neu verhandelt werden

  • BGH, 15.03.2007 - 5 StR 76/07

    Totschlag im Affekt (tiefgreifende Bewusstseinsstörung: Affekttat und

  • BGH, 18.02.2005 - 2 StR 410/04

    Verminderte Schuldfähigkeit (Gesamtwürdigung der in Betracht kommenden

  • BGH, 21.08.2008 - 3 StR 255/08

    Totschlag; Schuldfähigkeit (Erörterungsmangel)

  • BGH, 01.09.1988 - 4 StR 384/88

    Tötung einer Frau mit einem Messer - Nichtigkeit eines Urteils aufgrund eines

  • BGH, 30.09.1992 - 4 StR 418/92

    Voraussetzungen für das Merkmal der schweren seelischen Abartigkeit

  • BGH, 09.04.1991 - 4 StR 120/91

    Rechtmäßigkeit der Verurteilung eines Angeklagten wegen sexuellen Missbrauchs

  • BGH, 18.10.1988 - 4 StR 509/88

    Bewertung des Zusammenwirkens von alkoholischer Beeinflussung und affektiver

  • BGH, 07.09.1993 - 5 StR 497/93

    Verminderte Schuldfähigkeit in Form der Verminderung des Hemmungsvermögens

  • BGH, 11.03.1992 - 5 StR 61/92

    Verurteilung eines Täters wegen Begehung eines Mordes unter Alkoholeinfluss -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht